Rheingauer TennisWelt
Rheingauer TennisWelt
Allgemeine Geschäftsbedingungen Tennistraining
1 . Vertragspartner, Vertragsschluss, Einbeziehung der AGB
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Trainingsbetrieb von der Rheingauer Tenniswelt geschlossenen Verträge.
Die Online-Anmeldung ist eine Bestätigung des Vertrages mit der Rheingauer TennisWelt.
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Vertrags- und Ansprechpartner ist die Firma Rheingauer TennisWelt, vertreten durch den sportlichen Leiter / Cheftrainer, Kontaktdaten: siehe Fußzeile.
Die Rheingauer TennisWelt ist in der Annahme von Trainingsanmeldungen frei.
Die Sommersaison dauert vom 1. Mai bis zum 1. Oktober.
Eine Kündigung vor Ende der Sommersaison ist nicht möglich. Wer nach Beginn eines Kurses (Gruppentraining) zurücktritt, hat kein Anrecht auf Rückerstattung der gezahlten oder noch fälligen Kursgebühr/Hallengebühr.
Wenn ein Kind langfristig am Training teilnehmen möchte, muss es eine Mitgliedschaft im Verein annehmen.

2. Training
Unser Leistungsangebot umfasst Mannschaft-, Gruppen- und Einzeltraining. Mannschaftstraining erhalten die Wettkampfmannschaften des Vereins und nach besonderer Absprache einzelner Mitglieder der Mannschaften. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und 6 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die Rheingauer Tenniswelt kann Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Jeder Tennisspieler und jede Tennisspielerin sind verpflichtet, Mitglied im 1.SC Kochleck zu werden.
3. Spielort
In der Wintersaison findet das Tennistraining in der Regel in der Tennishalle Walluf statt
In der Sommersaison findet das Tennistraining in der Regel auf der Tennisanlage des SC Kohlheck statt.
In Ausnahmefällen kann die Rheingauer Tenniswelt den Spielort auch anderweitig verlegen und informiert die Spieler dann entsprechend.
4. Trainervertretung
In Ausnahmefällen können Tennistrainer durch einen anderen Trainer vertreten werden.
5. Bezahlung
Das vereinbarte Trainingsentgelt ist spätestens mit Beendigung einer Trainingseinheit oder -block fällig. Im Normalfall sind wir berechtigt, das Trainingsentgelt vorab per Einzugsermächtigung zu verlangen. In Ausnahmefällen und nach Absprache kann auch in Raten gezahlt werden. Im Verzugsfall ist unsere Forderung mit 5% Zinsen p.a. über dem jeweils gültigen Referenzzins nach dem Diskontüberleitungsgesetz zu verzinsen. Dem Kunden bleibt nachgelassen, einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.
6. Ausfallstunden
Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde uns unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin darüber unterrichten. Andernfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung, unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Bei nicht besuchten Trainingsstunden in den Gruppen durch den einzelnen Schüler besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Betrages.
Bei nicht gegebenen Trainingsstunden aufgrund von Trainerausfall besteht Anspruch auf Ersatz. Entsprechende Ersatzstunden sind gemeinsam abzustimmen.
Training, das durch Verschulden der Tennisschule ausfällt, wird nachgeholt. Training, das der/die Trainingsteilnehmer*in – gleich aus welchem Grund – nicht in Anspruch nimmt, wird nicht nachgeholt und wird in vollem Umfang vom Kunden bezahlt.
 Im außerordentlichen und begründeten Fall ( Verletzung, langfristige Krankheit) kann eine Gutschrift der ausgefallenen Stunden erfolgen.
Bei einem Ausfall durch Naturgewalt wie schlechtes Wetter (Regen, Sturm, etc.) besteht kein Ersatzanspruch.

7. Versicherung / Haftung
Versicherung ist Sache der einzelnen Teilnehmer. Die Firma Rheingauer Tenniswelt lehnt hier jegliche Haftung ab bzw. unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8. Aufsicht bei Kindern
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihre Kinder pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt.
9. Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines(anteiligen) Trainingsentgelts.
10. Mängelrügen und Gewährleistung
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am 2. auf den Tag der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung der Sache. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.
11. Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren. Die Rheingauer Tenniswelt behält sich vor, immer wieder während des Trainings Fotos, etc. für Marketingzwecke aufzunehmen und in diesem Zusammenhang zu veröffentlichen. Sollten Sie dies nicht wünschen, teilen Sie uns dies bitte vorab schriftlich mit.
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